Allgemeine Geschäftsbedingungen
Präambel
Emobill ist der Betreiber einer online Plattform zur Vermarktung und Verwertung von Treibhausgasminderungsquoten (THG Quoten) für Elektrofahrzeuge.
Im Bundesimmissionsschutzgesetzes finden sich die gesetzlichen Regelungen zu den Treibhausgasminderungsquoten.
Der Elektrofahrzeug-Eigentümer (nachfolgend „Nutzer“ genannt) kann sich kostenlos auf der Plattform emobill.de registrieren (ein Benutzerkonto anlegen). Hierdurch kommt zwischen Emobill und dem Nutzer ein Vertrag nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) zustande.
Nach der Registrierung kann der Nutzer sein Elektrofahrzeug (eines oder mehrere), welches zur Verwertung von der Treibhausgas-Quote verwendet werden soll, über ein Online-Formular einstellen. Durch den Versand dieses Formulars, beauftragt der Nutzer Emobill mit dem Verwerten der Treibhausgas-Quote. Dafür wird der Nutzer unter bestimmten Bedingungen (siehe unten) von Emobill bezahlt.
In diesen AGB werden die Vertragsgrundlagen zwischen Emobill und dem Nutzer zum Zwecke der Verwertung der Treibhausgas-Quote geregelt.
1. Registrierung auf emobill.de
1.1 Als Nutzer können sich Eigentümer von Elektrofahrzeugen registrieren. Nutzer müssen über 18 Jahre alt sein und ihren Wohnsitz in Deutschland haben.
1.2 Die bloße Darstellung der Dienste von Emobill auf der Website stellt noch kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar.
1.3 Die Registrierung erfolgt über ein Online-Formular auf emobill.de. Der Nutzer gibt seine Benutzerkonto-Daten (Name, E-Mail-Adresse) ein und klickt auf „Benutzerkonto erstellen“.
Mit dem Absenden dieses Online-Formulars gibt der Nutzer ein Angebot zum Vertragsabschluss ab.
Jeder Nutzer darf nur ein Benutzerkonto registriert haben. Mehrere Benutzerkonten unter verschiedenen Pseudonymen sind unzulässig.
Emobill bestätigt die erfolgreiche Registrierung per E-Mail. Damit beginnt das Vertragsverhältnis zwischen Emobill und dem Nutzer und läuft für unbestimmte Zeit.
Mit dem Vertragsabschluss ermächtigt der Nutzer Emobill, die übertragene Treibhausgas-Quote im eigenen Namen und auf eigene Rechnung an einen Dritten zu veräußern.
1.4 Ein Recht auf einen Vertragsabschluss besteht nicht. Emobill hat das Recht, das Angebot des Nutzers ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder nicht anzunehmen.
1.5 Der Nutzer verpflichtet sich, vollständige und richtige Angaben in Bezug auf seiner Person und dem Elektrofahrzeug zu machen.
1.6 Der Nutzer kann sich jederzeit in sein Benutzerkonten einloggen und seine personenbezogenen Daten (aus 1.3) einsehen.
2. Einstellung von Elektrofahrzeugen
2.1 Nach der Registrierung hat der Nutzer die Möglichkeit, sein Elektrofahrzeug über ein Online-Formular einzustellen und damit das Treibhausgas-Zertifikat an Emobill zu übertragen.
Das Online-Formular enthält Upload-Felder für die Vorderseite und der Rückseite des Fahrzeugscheins.
2.2 Folgende kumulative Anforderungen muss das Elektrofahrzeug erfüllen:
- Im Fahrzeugschein ist der Nutzer als Halter des Elektrofahrzeugs eingetragen
- es muss als ein echtes Elektrofahrzeug gekennzeichnet sein (Code: 0004)
2.3 Der Nutzer garantiert, dass er bei der Einstellung eines Elektroautos alle Daten und Informationen nach bestem Wissen und Gewissen zur Verfügung stellt und die Daten und Informationen in keiner Weise manipuliert oder manipuliert wurden. Macht der Nutzer vorsätzlich falsche Angaben und verursacht dadurch ein Schaden bei Emobill, ist der Nutzer zum Schadensersatz verpflichtet.
2.4 Nach der Einstellung des Elektrofahrzeugs prüft Emobill die Daten des Nutzers sowie den hochgeladenen Fahrzeugschein. Nach erfolgter Prüfung, wird dem Nutzer das positive oder negative Prüfergebnis im Benutzerkonto hinterlegt.
2.5 Mit der Einstellung eines Elektrofahrzeugs überträgt der Nutzer unwiderruflich sein Recht, die Treibhausgas-Quote des betreffenden Elektrofahrzeugs während der Übertragungsfrist an den Anbieter zu verkaufen. Der Zuteilungszeitraum ist abhängig von der Zulassungszeit des Elektrofahrzeugs:
Das Kalenderjahr 2022 ist der Zuteilungszeitraum für Elektrofahrzeuge, die vor dem 31. Dezember 2021 zugelassen wurden. Bei allen anderen Elektrofahrzeugen ist der Zuteilungszeitraum jeweils das Kalenderjahr, indem das Fahrzeug zugelassen wurde.
2.6 Nachdem der Nutzer sein Elektrofahrzeug auf emobill.de eingestellt hat, ist er verpflichtet, die Treibhausgasemissionsquote seiner Elektrofahrzeuge während des Übertragungszeitraums weder an Dritte zu veräußern noch das Verkaufsrecht der Treibhausgasemissionsquote an Dritte zu übertragen.
2.7 Mit der Einstellung eines Elektrofahrzeugs erklärt sich der Nutzer ausdrücklich damit einverstanden, dass Emobill mit den Daten, Angaben und Dokumenten des Nutzers die erforderliche THG-Kontingentregistrierung beim Umweltbundesamt und der Quotenstelle, dem Hauptzollamt Frankfurt (Oder), durchführt.
2.8 Der Zuteilungszeitraum eingestellter Elektrofahrzeuge kann jeweils um ein Kalenderjahr verlängert werden. Hierzu lädt der Nutzer auf emobill.de den aktuellen Fahrzeugschein seines Elektrofahrzeugs über das Upload-Formular hoch.
2.9 Sollte der Nutzer nicht mehr Eigentümer eines eingestellten Elektrofahrzeugs sein, ist der dazu verpflichtet, das Fahrzeug auf emobill.de zu entfernen und den Vertrag zu kündigen. Die Kündigung erfolgt per E-Mail.
3. Handel / Verkauf der Treibhausgas-Quoten
3.1 Emobill ist berechtigt, im eigenen Namen und ohne vorherige Abstimmung, die Treibhausgas-Quote des eingestellten Elektrofahrzeugs auf eigene Rechnung an Dritte zu veräußern.
3.2 Jede Treibhausgas-Quote muss von der zuständigen Behörde bestätigt werden. Emobill verkauft die Treibhausgas-Quoten gebündelt. Emobill kann frei entscheiden, ob, zu welchem Preis, wann und wo, die Treibhausgas-Quote angeboten oder vermarktet wird.
Emobill ist bestrebt, die Treibhausgas-Quoten möglichst schnell zu verkaufen.
3.3 Eine Mindestvergütung wird dem Nutzer nicht zugesprochen. Die Vergütung ist abhängig vom tatsächlichen Umsatzerlös bei Verkauf der gebündelten Treibhausgas-Quoten. Solange bei der Fahrzeugregistrierung keine fixe Auszahlungssumme genannt wird, da diese z.B. noch nicht absehbar ist, steht es Emobill frei, die tatsächliche Auszahlungssumme frei festzulegen.
Liegt der Erlös für Emobill über den genannten Betrag, hat der Nutzer keinen Anspruch auf Informationen bezüglich des tatsächlichen Verkaufserlöses der Treibhausgas-Quote.
3.4 Emobill gibt den tatsächlichen Verkaufserlös bekannt, wenn die Auszahlung unter dem auf emobill.de genannten Richtwert bei der Registrierung liegt.
3.5 Nachdem Emobill ein bestimmtes Kontingent an Treibhausgas-Quoten verkauft und den Verkaufspreis auf dem Konto gutgeschrieben hat, zahlt Emobill den Nutzer innerhalb einer angemessenen Frist aus. Kann Emobill die Treibhausgas-Quote des Nutzers nicht verkaufen, steht dem Nutzer kein Entgelt zu.
4. Auszahlung und Datenverarbeitung
4.1 Für die Zahlung verwendet Emobill die im Benutzerkonto hinterlegten Zahlungsinformationen.
4.2 Ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen erhebt, verarbeitet und verwendet Emobill die Daten des Nutzers.
4.3 Ausführliche Informationen zur Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung sind in der Datenschutzerklärung aufgeführt.
5. Kündigung des Vertrages
5.1 Emobill behält sich das Recht vor den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen.
5.2 Wichtige Gründe sind unter anderem:
- Der Nutzer verstößt gegen diese AGB
- Der Nutzer registriert sich mehrfach oder unter falschen Angaben
5.3 Die normale Kündigung kann schriftlich per E-Mail erfolgen.
Der Nutzer kann jederzeit sein Benutzerkonto vollständig löschen.
6. Änderung der AGB
6.1 Emobill kann diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ändern, unter andere in diesen Fällen ändern:
- es gibt relevante Gesetzesänderungen,
- durch gerichtliche Entscheidung oder Bestimmungen wurden diese Geschäftsbedingungen unwirksam
6.2 Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden den Nutzern spätestens 4 Wochen vor ihrem beabsichtigten Wirksamwerden schriftlich mitgeteilt. Erfolgt keine Ablehnung seitens des Nutzers, gilt die Zustimmung des Nutzers als erteilt.
6.3 Erfüllungsort ist der Sitz Emobills.
6.4 Abweichungen oder Ergänzungen zwischen den Vertragsparteien bestehen nicht und bedürfen der Schriftform im gesetzlich zulässigen Umfang. Dies gilt auch für Änderungen der Schriftformerfordernisse selbst. Änderungen oder Ergänzungen individueller Vereinbarungen bedürfen keiner Schriftform.